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Zeltbaukolonnen ab 2024, - Hassel/ Bergen/ Celle/ Niedersachsen

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Zeltbaukolonnen ab 2024,

Schützenverein
Die Kolonnen sind für den Auf- und Abbau des Schützenzeltes zuständig.
Im Verhinderungsfall ist eigenständig Ersatz zu organisieren.
Es kann selbstverständlich auch  freiwillig unterstützt werden.
Kolonne
2
1
2
1
2
Altersspanne 16 bis 64
2023
2024
2025
2026
2027
Hemme Claus
Chef Kolonne 1

x
x
Buhr Frank
Chef Kolonne 2
x
x
x
Cores Nieto Mariox
x
Döller Felix
x
x
Ebel Markus
x
x
Fauska Christianx
x
Gollmer Denis
x
x
Güth Matthias
x
x
Heins Wilfriedx
x
Hemme Mariox
x
Hemme Tilox
x
x
Höpner Haraldx
x-
Kanzenbach Thomas
x
x
Krebs Benx
x
Krebs Eikex
x
x
Krebs Lürx
x
Lühmann Georgx
x
x
Lühmann Paul >2026


x
Lühmann Sebastianx
x
Masch Ansgarx
x
Maul Tristan

x

Otte Klausx
x
Pennington Jacobx
x
x
Pennington Ross- Stewartx
x
Plückhahn Hans- Jürgenx
x
x
Plückhahn Janx
x
Plückhahn Michaelx
x
Plückhahn Tim >2026

x
Sander Ingo
x
x
Sander Matthiasx
---
Sander Mircox
x
Schäbitz Carstenx
x
Schäbitz Robertx
x
x
Schröter Klaus- Benjaminx
x
x
Schweitzer Jörgx
x
-
Szyska Robertx
x
x
Timme Fabianx
x
Timme Hannesx
x
Timme Niklas
x
x
Timme Thomasx
x
Warnecke Christoph
x
x
Weidenhöfer Sören

x
x
Wilms Paul
x
x
Wilms Emil >2026

x



212220
Schüttentelt Up- un Afbauer

Im Verhinderungsfall ist selbstständig für Ersatz zu sorgen

Auszug aus der Satzung
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Weisungen des Vorstandes zu befolgen;
2. Die in einer Versammlung übernommenen Vereinsämter zu verwalten;
3. Vereinseigentum (Schießstand, Fahnen, Sportwaffen, Pokale usw.) zu schützen und zu schonen;
4. Aufforderungen nachzukommen, die notwendig sind, um das Vereinseigentum und damit das
Vereinsvermögen zu erhalten und zu mehren;
5. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm -und Wahlrecht, wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre;
für die Jugendleitung ist ein Mitglied bereits ab 18 Jahre wählbar;
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsdienst) zu leisten, um z.B. Vereinsanlagen neu
zu erstellen bzw. bestehende Anlagen sauber und in Ordnung halten zu können;
7. Die Mitglieder sind berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen des Schützenvereins teilzunehmen.

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