Zeltbaukolonnen ab 2024, - Hassel/ Bergen/ Celle/ Niedersachsen

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Zeltbaukolonnen ab 2024,

Schützenverein
Die Kolonnen sind für den Auf- und Abbau des Schützenzeltes zuständig.
Im Verhinderungsfall ist eigenständig Ersatz zu organisieren.
Es kann selbstverständlich auch  freiwillig unterstützt werden.
Altersspanne 16 bis 64
2023
2024
2025
2026
2027
Hemme Claus
Chef Kolonne 1

x
x
Buhr Frank
Chef Kolonne 2
x
x
x
Cores Nieto Mariox
x
Döller Felix
x
x
Ebel Markus
x
x
Fauska Christianx
x
Gollmer Denis
x
x
Güth Matthias
x
x
Heins Wilfriedx
x
Hemme Mariox
x
Hemme Tilox
x
x
Höpner Haraldx
x-
Kanzenbach Thomas
x
x
Krebs Benx
x
Krebs Eikex
x
x
Krebs Lürx
x
Lühmann Georgx
x
x
Lühmann Paul >2026


x
Lühmann Sebastianx
x
Masch Ansgarx
x
Maul Tristan

x

Otte Klausx
x
Pennington Jacobx
x
x
Pennington Ross- Stewartx
x
Plückhahn Hans- Jürgenx
x
x
Plückhahn Janx
x
Plückhahn Michaelx
x
Plückhahn Tim >2026

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Reese Maik


x
Sander Ingo
x
x
Sander Matthiasx
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Sander Mircox
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Schäbitz Carstenx
x
Schäbitz Robertx
x
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Schröter Klaus- Benjaminx
x
x
Schweitzer Jörgx
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-
Szyska Robertx
x
x
Timme Fabianx
x
Timme Hannesx
x
Timme Niklas
x
x
Timme Thomasx
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Warnecke Christoph
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Weidenhöfer Sören

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Wilms Paul
x
x
Wilms Emil >2026

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212220
Schüttentelt Up- un Afbauer

Im Verhinderungsfall ist selbstständig für Ersatz zu sorgen

Auszug aus der Satzung
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Weisungen des Vorstandes zu befolgen;
2. Die in einer Versammlung übernommenen Vereinsämter zu verwalten;
3. Vereinseigentum (Schießstand, Fahnen, Sportwaffen, Pokale usw.) zu schützen und zu schonen;
4. Aufforderungen nachzukommen, die notwendig sind, um das Vereinseigentum und damit das
Vereinsvermögen zu erhalten und zu mehren;
5. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm -und Wahlrecht, wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre;
für die Jugendleitung ist ein Mitglied bereits ab 18 Jahre wählbar;
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsdienst) zu leisten, um z.B. Vereinsanlagen neu
zu erstellen bzw. bestehende Anlagen sauber und in Ordnung halten zu können;
7. Die Mitglieder sind berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen des Schützenvereins teilzunehmen.

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