Thing Club - Hassel/ Bergen/ Celle/ Niedersachsen

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Thing Club

Der Thing-Club Hassel wurde am Himmelfahrtstag 1973 von sechs Schützenbrüdern ins Leben gerufen. Die Gründung fand unter zwei mächtigen Eichen in der Hasseler Feldmark statt. Der Name "Thing" wurde von den alten Germanen übernommen, da auch diese sich gerne unter großen Eichen versammelten.

Auf Initiative des Thing-Clubs wurde die alte Tradition des Osterfeuerabbrennens und des Ostereiersuchens für Kleinkinder wieder eingeführt. Weiterhin gehören Busfahrten, Wanderungen und andere gesellige Veranstaltungen zu unseren Aktivitäten.

Seit 1975 wird auf dem Schießstand des Schützenvereins unter besonderen Bedingungen der Thing-König ausgeschossen.

Die Proklamation findet dann jeweils beim Sommerfest auf dem Thing-Platz statt.

Inzwischen ist der Club auf 29 Mitglieder angewachsen.

Im Rahmen der Dorfgemeinschaft hat sich der Thing-Club inzwischen fest etabliert.

Der Thing (nordgermanische Form von Ding)

In  der germanischen  und fränkischen Zeit Volksversammlung als politische Gerichts- und  Heeresversammlung. Das echte Thing wurde in regelmäßigen Zeitabständen  abgehalten, wobei allgemeine Erscheinungspflicht bestand; anfangs  achtmal, seit dem 6. Jh. dreimal jährlich. Das gebotene Thing wurde ursprünglich bei Bedarf abgehalten, seit Karl d. Großen vierzehntäglich, wobei nur noch Gerichtsvorsitzender (Zentenar), Schöffen und Parteien anwesend waren.

Quelle: Bertelsmann Lexikothek


Etymologie

Römischer Weihestein mit dem frühesten sprachlichen Beleg für Thing:
„DEO / MARTI / THINGSO / …“

Thing geht auf germanisch *þenga- „Übereinkommen, Versammlung“ zurück und steht in grammatischen Wechsel zu gotisch *þeihs „Zeit“. Dieser etymologische Zusammenhang verweist darauf, dass das Thing meist  zu festgelegten Zeiten abgehalten wurde. Die ältesten Belege des Wortes  finden sich auf Altarsteinen, die von friesischen Söldnern in römischen  Diensten entlang des Hadrianswalls errichtet wurden und die dem Gott Mars Thincsus geweiht waren als Gott des Things.

Das Wort Thing bedeutet seit ältester Zeit „Volks- und Gerichtsversammlung“. Im alemanischen Raum und im Rheinland hat sich die Bedeutung teilweise noch bis ins 17. Jahrhundert im Wort Dinghof erhalten, das einen mit dem herrschaftlichen Niedergericht verbundenen Hof bezeichnete. Daneben machte der Begriff einen Bedeutungs- und Lautwandel durch. Þing wurde zu neuhochdeutsch Ding und neuenglisch thing. Die Bedeutung „Sache“ leitet sich von der auf der Gerichtsversammlung behandelten „Rechtssache“ ab (vgl. auch lat. res publica „Staat“, wörtlich: „öffentliche Sache“, zu res „Sache“) und wurde später verallgemeinert. Im Gegensatz zu Deutschland und England erhielt sich der Begriff im  Norden in beiden Bedeutungen bis heute. So heißt das isländische  Parlament AlpinQi das dänische Folketing, das norwegische Storting und das der Farör- Inseln Logting. In Schweden heißen die Provinziallandtage Landsting. Amtsgerichte heißen auf schwedisch tingstätt, in Norwegen tingrett.

Im deutschen Wortschatz hat sich der Begriff in einigen Ableitungen  wie den Adjektiven dinglich (ursprünglich „das Gericht betreffend“,  heute noch in der Fügung dingliches Recht dingfest und dingflüchtig sowie in den Ableitungen des veralteten Verbs dingen – wie gedungen, sich verdingen, sich ausbedingen, bedingt, Bedingung, unabdingbar – erhalten. Der Dienstag ist dem germanischen Gott Tiwaz oder Tyr als Beschützer des Things gewidmet.

Auch in vielen Ortsnamen hat sich der Begriff erhalten, beispielsweise Thüngen, Dingden, Denghoog, Dingstäde, Dingstätte und Dingstede in Deutschland, Tingvoll, Tingvatn und Tinghaug in Norwegen, Pingvellir in Island oder Tingstäde auf Gotland. Diese historischen Ortsbezeichnungen sind nicht mit den abseits lokaler Traditionen errichteten Thingplätzen zu verwechseln, welche die Nationalsozialisten für ihre sogenannten Thingspiele errichten ließen, die ein Teil der Thingbewegung waren.


Ursprünge

Das  altgermanische Thing diente der politischen Beratung ebenso wie  Gerichtsverhandlungen und auch kultischen Zwecken. Es fand unter Vorsitz  des Königs bzw. des Stammes- oder Sippen­oberhaupts unter freiem Himmel statt, oftmals unter Gerichtslinden (vgl. (Irminsul) und stets am Tag (daher Tagung).  Es dauerte nach einigen Quellen drei Tage. Die Thingordnung regelte  unter anderem, wann und wo die Versammlungen stattfanden und wer  teilnehmen durfte. Mit der Eröffnung der Versammlung wurde der Thingfriede ausgerufen. Als Schutzherr des Things galt der altgermanische Gott Tyr. In vorchristlicher Zeit sollen Thingplätze auch kultischen Spielen gedient haben. Tacitus beschreibt in seiner Germania (De origine et situ Germanorum)  den Ablauf eines Things. Demnach wurden am ersten Tag der Zusammenkunft  unter starkem Alkoholkonsum wichtige politische, aber auch militärische  Dinge besprochen. Beschlüsse wurden dagegen erst am nächsten Tag in  nüchternem Zustand gefasst. Dieses Vorgehen hatte Tacitus zufolge den  Vorteil, dass am ersten Tag die Teilnehmer leichter mit „freier Zunge“  redeten.


Quelle: Wikipedia

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