Zeltbaukolonnen ab 2024 - Hassel/ Bergen/ Celle/ Niedersachsen

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Zeltbaukolonnen ab 2024

Schützenverein
Die Kolonnen sind für den Auf- und Abbau des Schützenzeltes zuständig.
Im Verhinderungsfall ist eigenständig ein Ersatz zu organisieren.
Es kann selbstverständlich auch  freiwillig unterstützt werden.
Altersspanne >15 bis <65
2023
2024
2025
2026
2027
Buhr Frankx
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Cores Nieto Mariox
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Döller Felix
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Ebel Markus
x
x
Fauska Christianx
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Gollmer Denis
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Grunert Leonx
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Grunert Louisx
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Güth Matthias
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x
Heins Wilfriedx
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Hemme Clausx
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Hemme Mariox
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Hemme Tilox
x
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Höpner Haraldx
x-
Kanzenbach Thomas
x
x
Krebs Benx
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Krebs Eikex
x
x
Krebs Lürx
x
Lühmann Georgx
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Lühmann Paul >2026


x
Lühmann Sebastianx
x
Masch Ansgarx
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Otte Klausx
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Pennington Jacobx
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x
Pennington John- Stewartx
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Plückhahn Hans- Jürgenx
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Plückhahn Janx
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Plückhahn Michaelx
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Plückhahn Tim >2026

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Sander Ingo
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Sander Mircox
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Schäbitz Carstenx
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Schäbitz Robertx
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Schröter Klaus- Benjaminx
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Schweitzer Jörgx
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Szyska Robertx
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Timme Fabianx
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Timme Hannesx
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Timme Niklas
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Timme Thomasx
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Warnecke Christoph
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Wilms Paul
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Wilms Emil >2026

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Schüttentelt Up- un Afbauer

Die Gruppe für 2024 wurde auf der Jahreshauptversammlung so verlesen.
Im Verhinderungsfall ist selbstständig für Ersatz zu sorgen

Auszug aus der Satzung
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. Die Satzung, die Geschäftsordnung sowie die Weisungen des Vorstandes zu befolgen;
2. Die in einer Versammlung übernommenen Vereinsämter zu verwalten;
3. Vereinseigentum (Schießstand, Fahnen, Sportwaffen, Pokale usw.) zu schützen und zu schonen;
4. Aufforderungen nachzukommen, die notwendig sind, um das Vereinseigentum und damit das
Vereinsvermögen zu erhalten und zu mehren;
5. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm -und Wahlrecht, wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre;
für die Jugendleitung ist ein Mitglied bereits ab 18 Jahre wählbar;
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht, Gemeinschaftsarbeit (Arbeitsdienst) zu leisten, um z.B. Vereinsanlagen neu
zu erstellen bzw. bestehende Anlagen sauber und in Ordnung halten zu können;
7. Die Mitglieder sind berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen des Schützenvereins teilzunehmen.

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